Solltest du bei der Lieferung feststellen, dass dein Paket beschädigt wurde, hast du zwei Möglichkeiten:
- die Lieferung des Pakets ablehnen, damit es an den Absender zurückgeschickt wird
- das Paket annehmen und auf dem Ablieferbeleg unterschreiben, dass das Paket beschädigt ankam
Wenn du beim Öffnen des Pakets einen Schaden bemerken solltest, kann eine Entschädigung vom Versanddienstleister eingefordert werden.
Wurde dein Paket an einen Dritten weitergegeben oder auf der Türschwelle abgelegt (mit Erlaubnis), kannst du es, solange es nicht geöffnet wurde, für eine kostenlose Retoure an den Versanddienstleister weitergeben.
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